Dachwartung

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Dachwartung

Neben einer sachkundigen Begehung und Begutachtung einer Dachfläche ist u.a. für ‚Anschlag-Seilsysteme zur Absturzsicherung‘ auf Flachdächern eine jährliche Sicherheitsüberprüfung, insbesondere der Anschlagpunkte, erforderlich.

Sicherheitsrelevante Checks auf sonstige Bedachungsschäden, sowie auch das fachgerechte Reinigen von Rinnen, Notüberläufen, Einläufen, Gully-Sieben etc. übernehmen wir per Einzelarbeitsauftrag oder in einem fest beauftragten Zyklus mittels ‚Wartungsvertrag‘.

Anschlagpunkte >>> Prüfung ist Pflicht! <<<

Dächer und andere Orte, an denen Personen oder Gegenstände herabstürzen können, müssen von den zuständigen Gebäudebetreibern geschützt werden.

Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV), zum Beispiel der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung, schreiben vor, wie diese Absturzsicherungen gestaltet sein müssen. Die Verordnungen legen zum Beispiel fest, wann ein Sicherheitsgeländer oder ein Seilsystem angebracht werden müssen, wann Auffanggurte notwendig sind, und welche Absturzsicherung benötigt wird. Ein weiterer, nicht unwesentlicher Teil der gesetzlichen Bestimmungen, behandelt die Themen Prüfung und Instandhaltung schon verbauter Absturzsicherungen. Warum eine regelmäßige Prüfung von Absturzsicherungen laut DGUV notwendig ist, woran Sie veraltete Anschlagpunkte erkennen und was unser Prüfservice alles beinhaltet, lesen Sie im Folgenden.

Sichere Anschlagpunkte nach DGUV:

Prüfung mindestens einmal im Jahr notwendig
Gebäudebetreiber sind nicht nur dazu verpflichtet, Absturzsicherungen anzubringen, sondern diese auch in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Eine sachkundige Inspektion von Anschlagpunkten und ihrer Verankerung ist von den UVV bzw. der DGUV mindestens einmal im Jahr vorgeschrieben. Darüber hinaus können sich auch kürzere Fristen ergeben, zum Beispiel, wenn eine Anschlageinrichtung besonderen Witterungsverhältnissen ausgesetzt ist, sie beschädigt wird oder sich die Bausubstanz ändert. Sollte eine Anschlageinrichtung tatsächlich einmal einen Sturz verhindert haben, darf sie zudem erst wiederverwendet werden, wenn der Hersteller selbst oder ein Sachkundiger sie überprüft und für die Benutzung freigegeben hat.

Für Anschlagpunkte, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind und seltener als einmal im Jahr verwendet werden, kann die Frist auf Anfrage ausgedehnt werden. Es gilt jedoch die Regel, dass zwischen der letzten Prüfung und der ersten Benutzung nicht mehr als ein Jahr vergehen darf. Wann Ihre Absturzsicherung einer Inspektion bedarf, können Sie der Anlagenkennzeichnung entnehmen. Hier ist das nächste empfohlene Prüfdatum laut Hersteller bzw. Sachkundigem eingetragen.

Nach der Benutzungsverordnung für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) obliegt die Verantwortung darüber, dass Anschlageinrichtungen regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden, dem Eigentümer der Absturzsicherung. Dies kann der Arbeitgeber sein, der Eigentümer des Gebäudes, oder die Gebäudeverwaltung. Der Zuständige muss dafür sorgen, dass alle Absturzsicherungen und das Zubehör, wie zum Beispiel PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen während der gesamten Benutzungsdauer einwandfrei funktionieren. Diese Prüfungen von Anschlagpunkten dienen der Schadenprävention, z.B. gegen Rost, Porosität, verformte Schrauben und Ösen: Anschlagpunkte sind Wind und Wetter ausgesetzt – ein Umstand, der nicht spurlos am Material vorübergeht.

Doch schon minimal fehlerhafte Anschlagpunkte können zu einem Totalversagen der Auffangsysteme führen, was mit einer erheblichen Gefährdung des Verwenders einhergeht. Die regelmäßige, fachkundige Prüfung feststehender Anschlagpunkte dient dazu, in unsachgemäßem Zustand befindliche Anschlageinrichtungen zu identifizieren. Laut der DGUV haben zahlreiche Studien ergeben, dass etwa 20 Prozent geprüfter Anschlageinrichtungen durch die Verwendung ungeeigneter Befestigungsmittel oder aufgrund unsachgemäßer Montage oder unsachgemäßer Nutzung nicht sicher sind. Die regelmäßige Prüfung von Anschlagpunkten ist also ein nicht zu vernachlässigendes Element bei der Vorbeugung von Unfällen und Schäden und trägt damit erheblich zum Arbeitsschutz bei. Des Weiteren sorgt Sie für Ihre eigene Rechtssicherheit.

Denn wer seiner Prüfungspflicht nicht nachkommt, wird, wenn sich ein Unfall ereignet, zur Verantwortung gezogen.

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